1) Menschenrechte 2) Bürgerrechte
a) auf diese Rechte können sich nur Staatsbürger der BRD berufen (Wahlrecht, Recht auf Freizügigkeit im Bundesgebiet, Sicherstellung Schulwesen, sozialer Wohnungsbau, Sozialhilfe, Sozialversicherung) b) auf diese Rechte kann sich jedermann berufen (Recht auf Leben, Recht auf Meinungsfreiheit)