Menschenrechte: auf diese Rechte kann sich jedermann berufen (Recht auf Leben, Recht auf Meinungsfreiheit)
Bürgerrechte: auf diese Rechte können sich nur Staatsbürger der BRD berufen (Wahlrecht, Recht auf Freizügigkeit im Bundesgebiet, Sicherstellung Schulwesen, sozialer Wohnungsbau, Sozialhilfe, Sozialversicherung)