staatliche, der Objektivität verpflichtete Stellen (die Staatsanwaltschaft) nehmen die notwendigen Untersuchungen vor, d. h. dass sich nicht der einzelne Bürger um die Verfolgung einer strafbaren Handlung kümmern muss
bei nur geringfügigen Vergehen (z. B. erstmaliger Ladendiebstahl mit geringem Schaden) darf die Staatsanwaltschaft gegen Auflagen (z. B. Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung durch den Täter) von einer weiteren Verfolgung absehen
ein von einem Richter unterzeichneter schriftlicher Bescheid zur Ahndung von Straftaten geringerer Bedeutung unter Verzicht auf eine mündliche Verhandlung