Examensfragen 3.0



II. Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde

3. Staatsbürgerkunde

  1. Gesetzgebung


  1. Wann ist bei der Gesetzgebung in der BRD ein Gesetzesvorschlag durch den Bundesrat zustimmungspflichtig?

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  1. Welche Aufgabe hat der Vermittlungsausschuss im Gesetzgebungsverfahren der BRD?

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  1. Wer muss beschlossene Bundesgesetze unterschreiben?

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  1. Nennen Sie, durch wen Gesetzesvorlagen eingebracht werden dürfen (3 Angaben).

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  1. Nennen Sie, wo ein verabschiedetes Gesetz verkündet wird.

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  1. Nennen Sie, innerhalb welcher Frist ein Gesetz in Kraft tritt, wenn der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens nicht angegeben ist.

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  1. Erläutern Sie die Inhalte der 1. Lesung bei der Behandlung von Gesetzesentwürfen.

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  1. Erläutern Sie die Inhalte der 2. Lesung bei der Behandlung von Gesetzesentwürfen.

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  1. Erläutern Sie die Inhalte der 3. Lesung bei der Behandlung von Gesetzesentwürfen.

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  1. Nennen Sie, wie in der BRD die Gesetzgebungszuständigkeit zwischen Bund und Ländern geregelt ist.

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  1. Definieren Sie den Begriff Gesetzesinitiative.

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  1. Nennen Sie, wann eine Mitwirkung des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren erfolgt.

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  1. Nennen Sie die Folge eines Einspruches durch den Bundesrat bei einfachen Gesetzen.

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  1. Nennen Sie, wann ein zustimmungsbedürftiges Gesetz endgültig gescheitert ist.

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  1. Nennen Sie, wem eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung zunächst zur Stellungnahme zugeleitet wird.

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  1. Nennen Sie, in wie viel Lesungen eine Gesetzesvorlage beraten werden muss.

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